Berufsdermatologie in Lübeck und Neustadt i.H.
Berufsdermatologie
Hautkrebs ist die häufigste Krebsart in Deutschland und somit im Vergleich zu anderen Krebsarten weit verbreitet.
Wir unterstützen Sie im berufsgenossenschaftlichen Verfahren auf Anerkennung Ihrer aktinischen Keratosen oder Ihrer Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Eine solche liegt üblicherweise vor, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit langjährig natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt waren.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Konstellationen, in denen die Anerkennung als Berufskrankheit möglich ist. Herr Dr. Bodendorf bringt hier seine langjährige Erfahrung in gutachterlichen und beratungsärztlichen Tätigkeiten für die Berufsgenossenschaft (BG) ein.
Allergien gegenüber Duftstoffen oder Bestandteilen von Hautpflegemitteln finden sich häufig bei Patienten mit beruflicher Hautbelastung der Hände und chronischen Handekzemen. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie bei der Meldung Ihrer Erkrankung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, so dass rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder Therapie einer Berufskrankheit ergriffen werden können.
Die Anerkennung Ihrer Erkrankung als Berufskrankheit bringt Ihnen viele Vorteile. So übernimmt die BG häufig auch die Kosten für neuere Therapien wie beispielsweise die photodynamische Therapie oder die Daylight-PDT sowie die Kosten für Hautpflege- und UV-Schutz-Cremes.